Liste 5

Kammerwahl RLP

2021



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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Landes­Psychotherapeuten­Kammer ist UNSERE Interessenvertretung, die Vertretung ALLER Psychologischen Psychotherapeuten*innen!

Eine Außendarstellung, in der Fronten gebildet werden, anstatt Diversität zu leben, schwächt uns. Wir stehen für Vielfalt.

Gerade in der Aufstellung der Politik gegenüber steht es einer Psychotherapeutenkammer gut zu Gesicht, wenn sie die Vielfalt unseres Berufsstandes auch deutlich nach außen repräsentiert. Nur so können wir in diesen unruhigen Zeiten bestehen, in denen die Gesundheitspolitik uns vor ständig neue Herausforderungen (Digitalisierung, Neue Weiterbildungsordnung, Komplexrichtlinien, Qualitätssicherung) stellt, die unsere Arbeit verändern.

Unterschiede sind bereichernd – nicht abgrenzend oder gar spaltend.

Mit Ihrer Stimme gestalten Sie die Kammerarbeit der nächsten fünf Jahre entscheidend mit und können Ihren Einfluss geltend machen. Die Kammer ist die wichtigste berufsständische Vertretung unseres Berufes!

Das Bündnis ist der Zusammenschluss zweier Berufsverbände, des bvvp und der DGPT der Psychotherapeuten*innen in Rheinland-Pfalz.

Wir vertreten die Interessen von PP und KJP aller Richtlinienverfahren. Jahrelange berufspolitische Erfahrung, das Engagement junger Kollegen*innen, die Expertise von an Universitäten, Hochschulen, Ausbildungsinstituten und in Fachverbänden tätigen Kollegen*innen vereinen wir, um aktiv für Ihre Interessen einzustehen.

Dafür brauchen wir Ihre Stimme!

Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr!

Darum geht es jetzt

Diversität statt
Spaltung

So vielfältig wie unsere Patient*innen sind auch wir mit unseren individuellen Kenntnissen, Methoden und Persönlichkeiten. Es gilt, individuell für jeden Patienten und jede Patientin die passende therapeutische Hilfestellung zu finden, also eine „individualisierte Psychotherapie“ anzubieten.

Unterschiede sind bereichernd – nicht abgrenzend oder gar spaltend. Diese Vielfalt ist unsere größte Stärke, die Stärke einer ganzen Berufsgruppe.

Nach außen spürbar war jedoch bisher leider nicht immer der Zusammenhalt, die gelebte Diversität, sondern Spaltung und Zerstrittenheit. In der Vergangenheit hat genau das dazu geführt, dass inhomogen agierende Psychotherapeuten wenig ernst genommen wurden.

Die Landes­Psychotherapeuten­Kammer (LPK-RLP) ist unsere Interessenvertretung. Die Vertretung aller Psychotherapeuten! Partikularinteressen müssen zurückgestellt werden. Gerade in der Aufstellung der Politik gegenüber steht es einer Psychotherapeutenkammer gut zu Gesicht, wenn sie diese Vielfalt tatsächlich lebt und auch deutlich nach außen repräsentiert. Nur so können wir in diesen unruhigen Zeiten bestehen, in denen die Gesundheitspolitik uns vor ständig neue Herausforderungen stellt, die unsere Arbeit erschweren.

Das sprichwörtliche Boot, in dem wir gemeinsam sitzen, darf nicht zum Kentern gebracht werden durch ein Ringen darum, wer das Steuer in der Hand hat! Denn leider bildet sich in der Kammer, so wie sie sich bisher nach außen präsentiert, keine starke, gemeinsam agierende Berufsgruppe ab. Eine Außendarstellung, in der Fronten gebildet und Partikularinteressen verfolgt werden, schwächt uns. Gelebte Demokratie zeichnet sich auch in einer LPK dadurch aus, dass Opposition als bereichernd betrachtet wird - und dass sie dementsprechend in allen Gremien vertreten ist!

Wir sind jetzt aufgefordert, alte „Fronten“ aufzugeben und auch im Außen wirklich das abzubilden, was uns im Innen auszeichnet: Gelebte Vielfalt!

Denn: Letztlich verstehen wir uns doch alle aktiv im Sinne einer fundierten Versorgung der Patient*innen.

Digitalisierung ist kein
Selbstzweck

Wir setzen uns dafür ein, An­spruch und Wirklichkeit einer praxis- und patientengerechten Digitalisierung in der psycho­thera­peutischen Versorgung zu verbessern.

Der über die Pandemie verstärkte Einsatz von Videosprechstunden zertifizierter Anbieter hat uns aufgrund häufiger technischer Probleme sehr schnell die damit verbundenen Herausforderungen und möglichen Probleme vor Augen geführt. Dass es bis März 2021 noch erforderlich war, die Sammelerklärung für die Quartalsabrechnungen per Fax oder Post an die KV-RLP zu schicken, und dass die Beantragung des elektronischen Psychotherapeutenausweises der 2. Generation überhaupt erst 3 Wochen vor dem angedrohten Honorarabzug des „ePA-ready“ möglich war, sind nur zwei Beispiele, bei denen Digitalisierung die Arbeit erschwerte, anstatt sie zu erleichtern. Zusätzlich kommen im Zuge der Digitalisierung über die IT-Sicherheitsrichtlinie weitere arbeits- und kostenintensive Vorgaben sowie die Einhaltung von Fristen auf Psychotherapeut*innen und psychotherapeutische Einrichtungen zu, die künftig ohne zusätzlichen IT-Dienstleister kaum zu bewältigen sein werden.

Videobehandlungen bieten auch jenseits der Pandemie eine wichtige und hilfreiche Möglichkeit bei Therapieunterbrechungen z. B. durch berufliche Abwesenheiten oder schwere Erkrankungen. Aber der persönliche Kontakt insbesondere zur Indikationsstellung und Diagnostik muss der Goldstandard bleiben. Der Datenschutz muss für die Patient*innen bei der Anmeldung bei den zertifizierten Videosprechstundenanbietern gewährleistet sein, was in der Vergangenheit nicht immer der Fall war. Auch ist es nicht hinnehmbar, dass nicht-approbierte Kolleg*innen über Klinikkonzerne Psychotherapie über Video anbieten.

Die digitalen Gesundheits­anwendungen (DiGA) werden häufig über ein Fast-Track-Verfahren vorläufig zugelassen. Das bedeutet, dass noch nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie einen „positiven Versorgungseffekt“ haben – also wirksam sind. Hier gilt es politisch nachzubessern, damit wir unseren Patient*innen nicht etwas verschreiben, was nicht wirkt oder ihnen sogar schadet. Die Indikation für eine digitale psychotherapeutische Anwendung bedarf der fachpsychotherapeutischen Indikationsstellung im persönlichen Kontakt.

Die Elektronische Patientenakte ist eine gute Idee, die Umsetzung in ihrer jetzigen Form sehen wir aber äußerst kritisch. So rät die KV-Baden-Württemberg ihren Mitgliedern zwar zu einem sanktionsbefreienden ePA-Anschluss, lehnt aber das Befüllen der ePA ab, weil sich durch die patientenseitige Selektion der dort gespeicherten Daten erhöhte Risiken für die Patientenbetreuung ergeben können und die Aufwandsvergütung für das Befüllen der ePA von 1,67€ indiskutabel sei. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte lehnt die ePA in seiner jetzigen Form ab, weil die Nutzung für Patient*innen nur mit geeigneten Smartphones oder Tablets möglich ist und erst ab 2022 der Zugang zu den Dokumenten feingranular, d.h. eine fachpsychotherapeutisch/fachärztlich spezifische Freigabe von Dokumenten, möglich ist.

Im Vordergrund muss immer das Wohl der Patient*innen stehen. Diese und andere Einwände und Bedenken gegen die ePA müssen daher dringend ernst genommen und ausgeräumt werden und sollten nicht als Offenbarungseid einer Digitalisierungsinkompetenz entwertet werden.

Digitalisierung, richtig verstanden und sinnvoll eingesetzt, ist ein hilfreiches Instrument in der Praxis und der psychotherapeutischen Arbeit mit Patient*innen. Sie darf nicht Selbstzweck sein.

Weiter­bildungs­ordnung

Unser Bündnis, bestehend aus verschiedenen Berufsgruppen, in dem PiAs, KJPs, PPs, Professor*innen, Angestellte und Niedergelassene vertreten sind, spiegelt im integrativen Zusammenschluss die gegenseitige Akzeptanz und Wertschätzung unterschiedlicher Therapierichtungen wider.

Sie wird sich explizit für die Förderung und den notwendigen Erhalt der Verfahrensvielfalt einsetzen, nicht nur in Hinblick auf die Versorgung der Patient*innen, sondern auch auf die zu erstellende Weiterbildungsordnung zum / zur Psychotherapeut*in. Die Komplexität psychischer Störungen erfordert aus unserer Sicht auch in Zukunft die Sicherung eines differenzierten ambulanten und stationären Angebotes, um eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung vorhalten zu können, damit Patient*innen auch künftig noch die Wahl zwischen verschieden ausgebildeten Psychotherapeut*innen haben werden.

Um die bisherige hohe Qualität der Ausbildung für die künftige Weiterbildung nach dem universitären Abschluss erhalten und weiterentwickeln zu können, ist eine Vernetzung und Einbeziehung aller relevanten Akteure, d. h. sowohl der künftigen Weiterbildungsstätten, der Weiterbildungskandidat*innen als auch der niedergelassenen und angestellten Psychotherapeut*innen unbedingt erforderlich. Denn diese werden es sein, die die Weiterbildungsordnung in die Praxis umsetzen werden. Damit etwaige Schwierigkeiten zu Beginn der Weiterbildung gemildert werden, schlagen wir in Anlehnung an die „alte“ Ausbildung ein gestuftes Vorgehen vor, d. h. dass die Weiterbildungskandidat*innen zu Beginn der Weiterbildung zumindest ein Jahr stationäre Tätigkeit absolvieren und zeitgleich ihre Selbsterfahrung beginnen können.

In jedem Fall muss die künftige Weiterbildungsordnung den unterschiedlichen Anforderungen und jeweiligen Besonderheiten der verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren differenziert Rechnung tragen. Eine „Einheitsweiterbildungsordnung“ kann diesen Erfordernissen gleichermaßen nicht gerecht werden wie eine „Einheitspsychotherapie“.

Die neue Weiterbildungsordnung muss die Einrichtung von Lehrpraxen, die sich in einer Weiterbildungsstätte zusammenschließen, fördern und unterstützen, um die große (u. a. finanzielle) Verantwortung nicht in einer einzigen Stätte bündeln zu müssen, sondern das Risiko zu streuen und die Anforderungen an Räume etc. für Weiterbildungsstätten zu reduzieren. Ansonsten droht der Verlust an Vielfalt durch einen Verdrängungswettbewerb wie auch durch eine Monopolisierung durch von der Gesundheitswirtschaft getragenen und renditeorientierten Weiterbildungsstätten. Stattdessen ermöglicht eine Bündelung von Ressourcen der Weiterbildungsstätten innovative Synergieeffekte, um die vorangegangene universitäre Ausbildung in der Praxis mit einer entsprechend evidenzbasierten Weiterbildung zu ergänzen und zu vervollständigen.

Alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren brauchen die Möglichkeit, sich durch angemessene Forschung als Verfahren weiterzuentwickeln, eine notwendige Forschungsorientierung, die die Reform des Psychotherapeutengesetzes für die Weiterbildungsstudiengänge zwingend vorschreibt. Diese Forschungsorientierung dient der zukünftigen Sicherung der Vielfalt und Qualität von Angeboten in der psychotherapeutischen Patientenversorgung und muss Bestandteil der künftigen Weiterbildungsordnung sein.

Die künftige Weiterbildungsordnung muss unbedingt den unterschiedlichen Anforderungen und jeweiligen Besonderheiten der verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren differenziert Rechnung tragen.

Qualitäts­sicherung:
Unterstützung statt Druckmittel

Die für den 31.12.2022 geplante Abschaffung des Gutachterverfahrens, das für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, neben einer prospektiven Einschätzung von Indikation, Zielsetzung, geplanter Methodik und Prognose eine vorgezogene Wirtschaftlichkeitsprüfung darstellt, bereitet den Raum für eine retrospektive Begutachtung, die in Form eines Qualitätssicherungssystems implementiert werden soll. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung, von großem Interesse für die Krankenkassen, wird uns dadurch jedoch nicht erlassen!

Die Regierung hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Entwicklung eines einrichtungsübergreifenden Instrumentes zur Qualitätssicherung in den psychotherapeutischen Praxen beauftragt. Das damit beauftragte Institut (IQTIG) übernahm den Auftrag. Das Institut hat schon für verschiedene Bereiche im Gesundheitswesen (z. B. für Krankenhäuser) solche Instrumente entwickelt bzw. führt die Qualitäts-Messungen durch.

2023 sollen die psychotherapeutischen Praxen zu dieser Art der Qualitätssicherung verpflichtet werden. Das lässt sich wohl nicht mehr stoppen.

Wir sind offen für Transparenz und auch für eine verbesserte Qualitätssicherung.

Aber die bisher entworfenen Konzepte lassen noch vieles offen, führen bürokratische Hürden ein und weisen eindeutig Gefahren für eine selektive Patientenauswahl sowie Potential zur verzerrten Zielsetzung von Behandlungen auf.

Was nicht passieren darf und was wir anmahnen:

  • Der jetzt schon hohe Qualitätsstandard darf nicht angezweifelt werden!
    Die Arbeit der Psychotherapeuten*innen weist durch ihre Ausbildung, kontinuierliche Fortbildung, Supervision und Qualitätszirkel-Teilnahme eine hohe und solide Qualität auf. Dies gilt es zu fördern.
  • Benchmarking (Ranking) darf nicht als Qualitätsindikator einer psychotherapeutischen Behandlung genutzt werden!
    Das wäre fatal für die Versorgung, da es praktisch zu einer Selektion der Patient*innen mit schneller behandelbaren, leichten Störungen führen müsste, denn schnell ans Ziel zu kommen, wäre dann für ein gutes Standing im Vergleich wichtig. Damit würde aber der Zugang zur ambulanten Behandlung für Patient*innen mit komplexen Störungen erschwert oder gar verhindert. (Dies lässt sich im Gesundheitswesen dort erkennen, wo Benchmarking die Werbung und Ausrichtung von Kliniken beeinflusst und sich auf deren Arbeitsweise auswirkt.)
  • Ressourcenverschwendung:
    Die wertvolle Behandlungszeit in unseren Praxen würde weiter reduziert durch bürokratischen Mehraufwand, dessen Nutzen noch fraglich ist!
  • Reduktion des dynamischen psychotherapeutischen Prozesses und der psychotherapeutischen Beziehung zu Patienten auf eine simplifizierte Prozess- Ergebnisabbildung!
    Das mag in der Wirtschaft möglich sein, kann jedoch nicht zielführend sein für eine individualisierte zwischenmenschliche Arbeitsbeziehung, deren Wirken weit über den Behandlungszeitraum hinausgeht.
  • Eine Einzelpraxis ist kein Krankenhaus:
    Eine Bewertung (Benchmarking) würde im Rating eine einzelne Person (Psychotherapeut*in) treffen, ohne Schutzschirm einer großen Institution! Was das für die Behandler*innen bedeuten könnte, erschließt sich aus den oben genannten Kriterien.

Qualitätssicherung sollte eine Hilfe im Bestreben nach Verbesserung sein und nicht als Belastung und Bedrohung erlebt werden.

Zusammen­arbeit der
Berufsgruppen

Transparenz in und Partizipation an der Arbeit der Landes­Psychotherapeuten­Kammer muss ein deutlich stärkeres Gewicht bekommen, damit Psychotherapeut*innen aus jedem Tätigkeitsbereich und in jeder Berufsphase eine Stimme bekommen/zu Wort kommen/gehört werden.

Im Einzelnen bedeutet dies:

Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) müssen eine stärkere Stimme in der Kammer erhalten. Die Einbeziehung der PiAs auf Augenhöhe ist nicht allein dadurch gewährleistet, dass sie sich zu Wort melden können, sondern sie müssen auch in den Ausschüssen vertreten sein. Wir werden uns daher dafür einsetzen, dass insbesondere im Ausschuss für Fort- und Weiterbildung zwingend eine PiA vertreten sein muss.

Dass es immer noch inadäquate und sittenwidrige Behandlungsvergütungen in der praktischen Ausbildung gibt, ist nicht akzeptabel. Da sich die PiAs in teilweise schwierigen Abhängigkeitsverhältnissen befinden, muss für sie auch die Möglichkeit geschaffen werden, sich anonym an die Kammer zu wenden. Wir fordern daher eine Ombudsstelle bei der Kammer, an die sich die PiAs wenden können. Die PiAs brauchen in ihren Belangen nicht nur sprachliche, sondern auch konkrete Unterstützung ihrer Belange durch die Kammer.

Für angestellte Psychotherapeut*innen setzen wir uns für eine Gleichstellung von Psychotherapeut*innen mit Fachärzt*innen im stationären Kontext und somit auch für eine facharztanaloge Vergütung ein. Weiterhin muss der Stellenwert der Psychotherapie in der Versorgung psychisch kranker Menschen in den Institutionen gestärkt werden.

Unter den Richtlinienverfahren ist die Verhaltenstherapie bereits gut in der Kammerarbeit verankert. Die psychodynamischen Verfahren AP und TP machen einen erheblichen Teil des Behandlungspektrums aus, allerdings ist die Öffentlichkeitsarbeit und die Vertretung in den entsprechenden Gremien der LPK-RLP noch ausbaufähig. Wir setzen uns besonders dafür ein, dass das spezifische Behandlungsspektrum für diese Verfahren für Patient*innen deutlicher gemacht wird und die Besonderheiten der beiden Behandlungsverfahren, aber auch ihre Unterschiede sowohl in der Weiterbildung als auch in den relevanten Gremien berücksichtigt werden.

Die systemische Therapie trägt als viertes sozialrechtlich zugelassenes Richtlinienverfahren eine wesentliche und neue Ergänzung zur Psychotherapie in Deutschland bei. Hierbei wird ein modernes ressourcenorientiertes therapeutisches Vorgehen angewendet, dass den Zeitgeist unsere Gesellschaft anspricht und unsere sozialen Verbindungen direkt in die Behandlung integriert. Diese neuen Ansätze in unserem Versorgungssystem bringen aber auch Hürden zum Vorschein, die es berufspolitisch zu bewältigen geht. Deswegen wird es sehr wichtig sein, die Fortbildung und qualifizierende Weiterbildung in systemischer Therapie leichter zu ermöglichen, sodass mehr Psychotherapeut*innen diese Form der Behandlung anbieten können. Hierzu müssen mehr Angebote und Fördermöglichkeiten geschaffen werden, die eine Qualifizierung neben der Berufstätigkeit ermöglichen.

Neuropsychologische Psychotherapeut*innen verfügen über umfangreiche Spezialkenntnisse im Bereich der Medizin und Neurologie sowie über langjährige klinische Erfahrung mit Patient*innen mit organisch bedingten psychischen Störungen (ICD-10 F0) und erweitern das Spektrum der psychotherapeutischen Tätigkeit. Der Versorgungsbedarf dieser Patientengruppe ist groß und wird aufgrund demografischer Veränderungen weiter ansteigen. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, ist ein enger Einbezug dieses Versorgungsbereiches in die Kammerarbeit unerlässlich. Insbesondere aktuelle Weiterbildungskandidat*innen benötigen eine zeitnahe Erweiterung und Flexibilisierung qualifizierender Weiterbildungsangebote.

Behandlungs­engpässe
beenden

Die Strukturreform hat einer aktuellen Studie zufolge nicht dazu geführt, dass sich die Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz verkürzt haben. Deshalb müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Behandlungsengpässe zu beenden. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Sonderbedarfszulassungen und Ermächtigungen wieder häufiger möglich sind, dass Anträge auf Kostenerstattungsverfahren für Patient*innen weniger aufwändig werden und von den Kassen häufiger genehmigt werden sowie dass die Zahl der Kassensitze zunimmt.

Voraussichtlich wird sich durch die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der Anwendung des Morbiditätsfaktors und in der Berücksichtigung der demographischen Entwicklung der errechnete „Bedarf“ um weitere Sitze reduzieren. Dem gilt es entgegen zu treten! Wir werden dies durch berufspolitisches Engagement, basierend auf wissenschaftlichen Studien tun.

Über 10 Jahre hat der Gesetzgeber den G-BA aufgefordert, die überholten Personalstandards in den psychiatrischen Kliniken zu überarbeiten und hierbei die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern. Die im September vom G-BA nunmehr vorgelegte Richtlinie schreibt den Mangel fort und sieht 50min Psychotherapie pro Woche als völlig ausreichend an.

Dies alles sind bedenkliche Entwicklungen in einer Zeit, in der wir gerade während der aktuellen Pandemie, den großen Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungen täglich erfahren. Wir setzen uns mit Ihrer Stimme dafür ein, dem entgegenzutreten.

Komplex­richtlinie bedarf
Überarbeitung

Die kürzlich durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verabschiedete Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf ist ein wichtiger Schritt, offenbart jedoch einen erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Fachlich gut nachvollziehbar ist, dass Psychologische Psychotherapeut*innen im Rahmen einer ersten Sprechstunde die Diagnostik zusammen mit der Prüfung der Eingangskriterien durchführen und gemäß eines zu erstellenden Behandlungsplans in vielen Fällen auch die Behandlungsführung übernehmen. Warum aber gerade diese schwer kranken Menschen sich für die Einschreibung zwingend und zusätzlich Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Fachärzt*innen für Psychosomatische Medizin vorstellen müssen, ist fraglich. Wir halten dies für hoch problematisch, weil damit unterstellt wird, dass Psychologische Psychotherapeut*innen hierzu fachlich nicht in der Lage seien. Völlig unberücksichtigt bleibt dabei auch, dass diese vor Behandlungsbeginn regelhaft ein somatisches Konsil einholen.

Ebenso unverständlich ist der Umstand, dass nur Niedergelassene mit einem vollen Versorgungsauftrag an dieser Richtlinie teilnehmen können.

Der Beschluss des G-BA ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, schafft aber in seiner möglicherweise intendierten mengenregulierenden Umsetzung erhebliche Hürden und ein Nadelöhr für schwer kranke Patienten. Er wird damit flächendeckend kaum umsetzbar sein. Diese wichtige Richtlinie muss dringend überarbeitet werden.

Befugnis­erweiterung
notwendig

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, wie notwendig es ist, die Befugnisse der niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeut*Innen und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*Innen der Ausbildung, Kompetenz und auch der Positionierung unseres Berufsstandes im Gesundheitswesen analog der Position ärztlicher Kollegen*Innen anzupassen.

Anfragen der Rentenversicherung, des MDK, des Jugendamtes, Verordnung von Ergo- und Soziotherapie, Beantragung einer stationären medizinischen Reha-Maßnahme, Einweisung in Akutkliniken, das alles ist lange in unserem Alltag angekommen. Unsere Einschätzungen oder Verordnungen werden von den entsprechenden Institutionen anerkannt. Wieviel Sinn macht es dann, dass Patient*innen weiterhin zusätzlich einen weiteren Termin bei ihren behandelnden Ärzten*Innen vereinbaren müssen, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt zu bekommen? Spricht uns das nicht die grundlegende Kompetenz ab, unsere Patient*innen diesbezüglich beurteilen zu können?

Der Therapieprozess kann natürlich dadurch beeinflusst werden, genauso wie er durch einen Klinikaufenthalt, der Bescheinigung einer Teilleistungsstörung oder einem Attest zur Prüfungsuntauglichkeit beeinflusst werden kann. Das sind jedoch Themen, die in der Therapie bearbeitet werden sollten.

Die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Beantragungen stationärer Reha-Maßnahme für Arbeitnehmer*Innen sollte zu unseren Befugnissen gehören!

Zusammen­arbeit mit
Fach­gesellschaften

Eine engere Zusammenarbeit zwischen Fachgesellschaften, universitären Einrichtungen und Hochschulen würde der LPK-RLP den Zugang zur Expertise und Ressourcen dieser Institutionen eröffnen.

Die Weiterbildungsangebote der könnten sich dadurch inhaltlich und in den Anforderungen fachlich umfassend gestalten und so ihren Mitgliedern eine qualifizierte Weiterbildung anbieten ohne erschwerende, kostenintensive, eigenständig entworfene Standards zu setzen die sich im Behandlungsalltag nicht rechtfertigen. (Beispiel: Fachpsychologe für Diabetes (DDG) versus Psychodiabetologe (LPK)).

Kandidat*innen

Dr. Fabian Escher

Dipl.-Psych.; niedergelassener Psychologischer Psychotherapeut (AP, TP); Zusatz Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie; Mitglied der Arbeitsgruppe OPD-KJ; Dozent in mehreren Aus- und Weiterbildungsinstituten; beauftragter Supervisor am Alfred-Adler-Institut Mainz (AAIM); Mitglied des Vorstandes im Landesverband der DGPT-RLP und des AAIM.

Dr. Marianne Konrath-Jalbert

Dipl.-Psych.; Psychologische Psychotherapeutin (VT); niedergelassen in eigener Praxis mit Schwerpunkten in Psychoonkologie, Psychodiabetologie (DDG); Supervision; Vorstandsmitglied bvvp-RLP; langjährige berufspolitische Arbeit in der Kammer und der KV.

Prof. Dr. Inge Seiffge-Krenke

Dipl.-Psych.; Entwicklungspsychologin; Psychologische Psychotherapeutin (AP, TP) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene; hat sich im Vorstand der AG Psychodynamischer Professorinnen und Professoren für psychodynamische Perspektiven im neuen PsychThG eingesetzt; Mitglied im Ausschuss für Ausbildung und Weiterbildung der LPK-RLP; Gremienarbeit; Dozentin und Supervisorin in verschiedenen Aus- und Weiterbildungsinstituten; Sprecherin der OPD-KJ; Mitglied im Beirat der Lindauer Psychotherapiewochen.

PD Dr. Udo Porsch

Dipl.-Psych.; niedergelassener Psychologischer Psychotherapeut (AP, TP); venia legendi für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie; Mitglied der Sachverständigenkommission des Institutes für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) und der AG Psychodynamischer Professorinnen und Professoren; Dozent, Lehr- und Kontrollanalytiker in mehreren Aus- und Weiterbildungsinstituten; 2. Vorsitzender im Landesverband der DGPT-RLP; langjährige berufspolitische Erfahrung in der LPK-RLP:

Dipl.-Psych. Fuad Salim

M.Sc. (USA); Geschäftsführer des Rhein-Eifel-Instituts sowie niedergelassen als psychologischer Psychotherapeut (VT, TP) in eigener Praxis in Andernach; tätig als Weiterbildungsbefugter (LPK-RLP); Dozent, Supervisor und Selbsterfahrungsleiter mit langjähriger Berufserfahrung in den USA und Deutschland; Mitglied im Deutschen Psychotherapeuten Netzwerk.

Prof. Dr. Iris Reiner

Dipl.-Psych.; Psychologische Psychotherapeutin (VT); Professorin für Psychologie an der Hochschule Darmstadt; Psychotherapeutin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Klinik und Poliklinik für psychosomatische Medizin und Psychotherapie an der Universitätsmedizin Mainz; Dozentin im Bereich der Aus- und Weiterbildung angehender Psychotherapeut*innen.

Dipl.-Päd. Jennifer Lamberty

niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (AP, TP); psychotherapeutisch tätig in der Ambulanz des Alfred Adler-Instituts Mainz (AAIM); Dozentin und beauftragte Supervisorin am AAIM sowie stellvertretende Leitung der Ausbildung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.

Dipl.-Psych. Caroline Ott

angestellte Psychologische Psychotherapeutin (VT); Neuropsychologische Psychotherapeutin (LPK-RLP); ambulant tätig im Rahmen der Opferentschädigungs-, BG-, MS- und Privatambulanz des Fachpsychologischen Zentrums im Brüderkrankenhaus Trier mit Behandlungsschwerpunkt Neuropsychologie

Dr. Caroline Marx

Dipl.-Psych.; Psychologische Psychotherapeutin (AP, TP); seit 2020 in Mainz niedergelassen; berufspolitische Erfahrung als ehemalige Kandidatenvertreterin, Mitglied der DGPT und stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes der DGPT-RLP.

Dipl.-Psych. Inka Tischer

analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (AP, TP); in Privatpraxis tätig; Studiengangkoordinatorin am Weiterbildungsstudiengang Psychodynamische Psychotherapie (WePP) an der Universitätsmedizin Mainz.

Prof. Dr. Susanne Singer

Dipl.-Psych.; Psychologische Psychotherapeutin (AP, TP, ST); Ausbildungen in Systemischer Therapie (Systemische Gesellschaft), tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und analytischer Psychotherapie (DGPT, DPV, IPA); Mitglied der Sachverständigenkommission des Institutes für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP).

M.Sc.-Psych. Sarah Neus

in Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin (TP, AP) am Alfred Adler Institut Mainz (AAIM), Mitglied im Vorstand des Landesverbandes der DGPT-RLP.

M.Sc.-Psych. Lena Maier

in Ausbildung zur analytischen und tiefenpsychologischen Psychotherapeutin; stellvertretende Vorsitzende im Landesverband der DGPT-RLP sowie Bundeskandidatenvertreterin der DPV; wissenschaftliche und klinische Berufserfahrung.

Dipl.-Psych. Silvia Konetzny-Milch

Psychologische Psychotherapeutin (AP, TP); niedergelassen in Gießen; Leitung der Ambulanz des Weiterbildungsstudiengang Psychodynamische Psychotherapie der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg Universität Mainz (WePP).

Dipl.-Psych. Dagmar Kramp

Psychologische Psychotherapeutin (VT); niedergelassen in Mainz; psychologische Vorsitzende des bvvp-RLP; langjährige berufspolitische Erfahrung, u.a. in verschiedenen Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV-RLP).

Mag. Anne Schlaf

Mag-Erziehungswissenschaften; in Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (AP, TP) am Alfred-Adler-Institut in Mainz (AAIM), KandidatInnensprecherin am Alfred-Adler-Institut; Mitarbeiterin der Kinderklinik Darmstadt, Abteilung für Psychosomatik.

Dipl.-Soz.-Päd. Karen Lüders

Ausbildungskandidatin zur analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin im Mainzer Psychoanalytischen Institut (AP, TP).

Theresa Bollinger

Grundschullehrerin, berufsbegleitende Ausbildung zur analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin am Mainzer Psychoanalytischen Institut (AP, TP).

Veranstaltungen

Ulrike Böker

„Qualitäts­sicherung ambulante Psychotherapie – Stand des Verfahrens und mögliche Konsequenzen“

Donnerstag, 21.10.2021 von 18:15 – 19:45 Uhr,
online-Veranstaltung (zoom), Vortrag und Diskussion

Bekanntermaßen wurde der G-BA damit beauftragt, ein Verfahren der Qualitätssicherung für die ambulante Psychotherapie zu entwickeln. Das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) ist nun seinerseits mit der konkreten Entwicklung des QS-Instruments beauftragt. Gleichzeitig soll das Antrags- und Gutachterverfahren abgeschafft werden, sobald das QS-Instrument von den Praxen umgesetzt werden kann. Dies alles hat für unsere psychotherapeutische Arbeit große Relevanz.

Ulrike Böker, Mitglied im Bundesvorstand bvvp, referiert über den Stand des Verfahrens und über mögliche Konsequenzen für die Praxen. Im Anschluss an ihren Vortrag besteht die Möglichkeit zur Diskussion.

Anmeldung unter: veranstaltung@das-bündnis.org

Sie erhalten dann den Anmeldelink per E-Mail

Die Veranstaltung ist von der Landes­Psychotherapeuten­Kammer RLP mit 2 Fortbildungspunkten zertifiziert. Die Teilnahme ist kostenlos.

Prof. Dr. Susanne Singer

„Mensch oder Algorithmus? – Digitale Gesundheitsanwendungen in der Psychotherapie auf dem Prüfstand“

Montag, 25.10.2021 von 19:00 – 20:30 Uhr,
online-Veranstaltung (zoom), Vortrag und Diskussion

Digitale Gesundheits­anwendungen (DiGAs) können seit Ende 2019 auf Rezept verordnet werden, auch für psychische Erkrankungen. Bislang ist allerdings die Evidenzlage hinsichtlich ihres Nutzens noch dünn. Die für die Zulassung der DiGAs von den Herstellern vorzulegenden Studien müssen lediglich einen „positiven Versorgungseffekt“ nachweisen, der nicht „Wirksamkeit“ bedeuten muss. Darüber hinaus können im sogenannten „Fast-Track-Verfahren“ Apps zugelassen werden, für die nicht einmal ein solcher positiver Versorgungseffekt nachgewiesen wurde. Dies ist für Patient*innen und Psychotherapeut*innen, aber auch für die Solidargemeinschaft keine zufriedenstellende Situation.

Susanne Singer, Professorin für Versorgungsforschung an der Universitätsmedizin Mainz, beleuchtet wichtige Hintergründe der DiGA-Zulassungen, die für Psychotherapeut*innen relevant für ihre Praxis sind, und stellt den aktuellen Stand an Zulassungen von DiGAs im Indikationsbereich psychische Erkrankungen dar. Anschließend diskutieren wir gern mit Ihnen.

Anmeldung unter: veranstaltung@das-bündnis.org

Sie erhalten dann den Anmeldelink per E-Mail

Die Veranstaltung ist von der Landes­Psychotherapeuten­Kammer RLP mit 2 Fortbildungspunkten zertifiziert. Die Teilnahme ist kostenlos.